Dunkelfeld


Betr.: Drohende Anzeige wegen Körperverletzung / Bedrohung

 

Hier: Wegen eines Vorfalles unterliegen Sie einer Wegweisungsverfügung durch die Polizei, § 168/176 Landesgesetz

 

Sehr geehrter Besucher unserer Webseite,

 

Sie sind über den Button „Dunkelfeld“ auf diesen Text gestoßen. Von den oben genannten Maßnahmen könnten Sie aufgrund eines Vorfalles in Zukunft betroffen sein. Sollten Sie diese Maßnahmen von sich abwenden wollen, so sind die folgenden Informationen für Sie eventuell wichtig und von Interesse.

 

Wenn wir von einem „Vorfall“ sprechen so meinen wir damit, dass Sie zum wiederholten Mal Ihre Frau oder Partnerin und Ihre Kinder geschlagen haben. Die Polizei hat davon noch keine Kenntnis und ist bisher nicht eingeschaltet worden. Verwandte, Freunde oder Bekannte haben Sie aber vielleicht schon auf das Aussehen und auf Verletzungen Ihrer Frau oder Partnerin oder der Kinder angesprochen. Eine wohl unangenehme und beschämende Situation für Sie und wieder die Frage an sich: Wie erkläre ich das jetzt?...und: ES darf nicht rauskommen!

 

Sie denken, dass Sie „die Sache“ im Griff haben. Das ist aber eigentlich nicht der Fall. Immer wieder „rutscht Ihnen die Hand aus“; haben Sie „Rot gesehen“; ist Ihnen „die Sicherung durchgebrannt“; hat die Frau oder Partnerin „den Knopf gedrückt“.

 

Ihre Entschuldigungen und Wiedergutmachungen haben sich mittlerweile abgenutzt. Misstrauen, Angst und Unsicherheit Ihnen gegenüber nehmen zu und die eigene Scham und Angst vor Entdeckung ebenso.

 

Beschäftigen Sie Fragen z.B.: Wie konnte das nur wieder passieren? Wird meine Frau / Partnerin / mein Partner mich verlassen? Was bedeutet eine Trennung für mich? Werde ich meine Kinder wiedersehen? Wie kann ich auf Vorwürfe reagieren? Kann ich mit meiner Wut anders handeln?

 

Eventuell besteht der Wunsch, das eigene Verhalten zu ändern schon länger.

 

Sie bemerken das…und wissen nicht wie Sie es schaffen können, wieder Vertrauen herzustellen und Ängste und Unsicherheit Ihrer Gegenüber abzubauen.

 

Gelungen ist Ihnen das bisher nicht. Ihre Verzweiflung und Ratlosigkeit nehmen zu.

 

Sollte diese Beschreibung in etwa Ihre aktuelle Lage widerspiegeln, dann wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle. Fachlich qualifizierte Berater werden Sie dabei unterstützen, Ihr Verhalten in Zukunft zu ändern und Ihr Leben anders zu gestalten.