Hellfeld


Betr.: Anzeige wegen Körperverletzung / Bedrohung

 

Hier: Wegen eines Vorfalles unterliegen Sie einer Wegweisungsverfügung durch die Polizei, § 168/176 Landesgesetz

 

Sehr geehrter Besucher unserer Webseite,

 

Sie sind über den Button „Hellfeld“ auf diesen Text gestoßen. Sie sind von der oben genannten Maßnahme betroffen und so könnten die folgenden Informationen für Sie wichtig und von Interesse sein.

 

Der Vorfall, vom dem oben die Rede ist hat dazu geführt, dass Sie von der Polizei der gemeinsamen Wohnung verwiesen worden sind. Möglicherweise dürfen Sie diese in den nächsten Tagen oder Wochen nicht wieder betreten.

Dies ist auch nicht der erste Vorfall gewesen. Vorfälle dieser Art hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben.

 

Im Moment sind Sie auf sich allein gestellt.

 

Vielleicht werden Sie sich fragen, wo Sie in den nächsten Tagen oder Wochen bleiben werden, (vielleicht haben Sie bereits eine Unterkunftsmöglichkeit gefunden) oder an wen Sie sich wenden können, um Ihre derzeitige Situation zu besprechen.

 

Einerseits kann es dabei um rechtliche Fragen gehen, die Sie mit einem Rechtsanwalt zu klären haben.

 

Andererseits kann es auch darum gehen, persönliche Fragen und Unsicherheiten mit jemanden zu besprechen:

 

Wie konnte das nur wieder passieren? Wird meine Partnerin / mein Partner mich verlassen? Was bedeutet eine Trennung für mich? Werde ich meine Kinder wiedersehen? Wie kann ich auf Vorwürfe reagieren? Kann ich mit meiner Wut anders handeln?

 

Eventuell besteht der Wunsch, das eigene Verhalten zu ändern schon länger. Gelungen ist Ihnen das bisher nicht. Ihre Verzweiflung und Ratlosigkeit nehmen zu.

 

Sollte diese Beschreibung in etwa Ihre aktuelle Lage widerspiegeln, dann wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle. Fachlich qualifizierte Berater werden Sie dabei unterstützen, Ihr Verhalten in Zukunft zu ändern und Ihr Leben anders zu gestalten.